Versicherungsrecht

Versicherungsrecht meint Streitigkeiten mit dem eigenen Versicherer, also nicht Streitigkeiten z.B. mit der (Kfz-)Haftpflichtversicherung eines anderen, der Ihnen einen Schaden zugefügt hat; solche Streitigkeiten unterfallen dem Verkehrs- oder Haftungsrecht. Zu Streitigkeiten mit dem eigenen Versicherer kann es kommen z.B.

  • bei körperlichen Einschränkungen, die Ihnen die Berufsausübung ganz oder zum Teil unmöglich machen (private Berufsunfähigkeitsversicherung),
  • bei Körperschäden, die Sie oder eine mitversicherte Person bei einem Unfall erlitten haben (Unfallversicherung),
  • bei Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs (Kaskoversicherung),
  • nach dem Brand Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung oder nach Leitungswasserschäden (Gebäude- oder Hausratversicherung),
  • bei Problemen im Zusammenhang mit einer Reise (Reisegepäck-, Reiserücktritts-, Reiseabbruch- oder Reisekrankenversicherung).


Viele wähnen sich in Sicherheit, weil sie glauben, durch ihren Versicherungsvertrag gut und umfassend abgesichert zu sein. Es kommt allerdings nicht selten vor, dass ein Schaden eingetreten ist und die Versicherung gleichwohl nicht zahlt. Für Sie als Versicherungsnehmer wird es aber häufig schon alleine dadurch schwierig und ärgerlich, dass der Versicherer über längere Zeit keine Entscheidung trifft, die Kommunikation sehr schleppend verläuft oder Leistungen ohne nachvollziehbare Begründung verweigert oder reduziert werden. In solchen Fällen ist die Unterstützung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht sinnvoll und notwendig, um die Ansprüche gegenüber dem Versicherer durchzusetzen, denn:

Versicherungsrecht ist sehr komplex. Grund dafür ist u.a., dass jeder Versicherer eigene Versicherungsbedingungen hat, die im Streitfall entscheidend sind. Von Bedeutung ist auch, dass Sie als Versicherungsnehmer einer Versicherungsgesellschaft gegenüberstehen, die dieses Geschäft seit Jahrzehnten betreibt. Die Sachbearbeiter der Versicherungen sind in aller Regel Profis.

Schon deshalb sollten Sie auch einen Profi, also eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht an Ihrer Seite haben.

Wir vertreten im Versicherungsrecht ausschließlich Versicherungsnehmer.

Wir sind auf Ihrer Seite.

  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
  • Allgemeine und private Haftpflichtversicherung
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  • Feuerversicherung
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  • Krankentagegeldversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung
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  • Leitungswasser-, Glas- und Sturmversicherung
  • Maschinenversicherung
  • Overlimitschäden
  • Private Krankenversicherung
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Reisegepäckversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung und Reisekrankenversicherung
  • Sonstige Kfz-Versicherungen (Kaskoversicherung, Autoschutzbriefversicherung, Kfz-Unfallversicherung und Fahrerschutzversicherung)
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  • Umwelthaftpflichtversicherung, Umweltschadenversicherung
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