Arbeitsrecht

Wir vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Geschäftsführer/Vorstände sowie Arbeitnehmervertretungen und haben uns damit bewusst nicht für ein „Lager“ entschieden. Wir haben mit der Vertretung sowohl von Arbeitgebern wie auch von Arbeitnehmern Erfahrung und kennen daher die wechselseitigen Interessen. Sie profitieren davon, dass wir beide Perspektiven kennen. Profunde Rechtskenntnisse zeichnen uns ebenso aus wie hohes Verhandlungsgeschick. 

Wir stehen Ihnen in allen Fragen des Arbeitsrechts beratend zur Verfügung, von der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bis hin zu dessen Beendigung. Dies schließt auch die Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen, insbesondere im Rahmen von Kündigungsschutzklagen, ein.

Wir benennen Ihnen realistisch Risiken und Chancen, um mit Ihnen zusammen das für Sie beste Ergebnis zu erzielen. 

Unser Leistungsspektrum:

  • Überprüfung der Wirksamkeit bestehender arbeitsvertraglicher Regelungen (Kündigungsfrist, Ausschlussfrist, Urlaubsanspruch, Rückzahlungsverpflichtungen)
  • Überprüfung von Ansprüchen nach Individualarbeitsvertrag, Gesetz und nach Tarifrecht
  • Geltendmachung und Abwehr von Lohn- und sonstigen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (Annahmeverzugslohn, Überstundenvergütung, Zuschläge, Prämien, Tantiemen, Weihnachtsgeld, Sonderzahlung, Gratifikationen, Urlaubsentgelt, Urlaubsabgeltung, Elternzeit, Altersteilzeit, Ansprüche nach AGG)
  • Vertretung von Arbeitnehmern und Beratung von Arbeitgebern in Bezug auf besonders geschützte Arbeitnehmer (Menschen mit (Schwer-)Behinderung, Frauen in Schwangerschaft und Mutterschutz, Arbeitnehmer in Elternzeit, Auszubildende etc.)
  • Aussprechen einer Abmahnung und Vorgehen gegen eine Abmahnung
  • Vorgehen gegen und Beratung bei Mobbing und Diskriminierung
  • Möglichkeiten zur Befristung und Verlängerung von Befristungen von Arbeitsverhältnissen
  • Entfristung von Arbeitsverhältnissen
  • Vereinbarungen zur (einvernehmlichen) Beendigung im Vorfeld einer Kündigung (Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag)
  • Kündigung während der Probezeit
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung und/oder ordentlichen Kündigung innerhalb und außerhalb der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes; Prüfung von betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigungsgründen.
  • Verteidigung gegen eine Kündigung durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage und Abwehr einer Kündigungsschutzklage
  • Erstellung von Arbeitszeugnissen und Überprüfung von Arbeitszeugnissen (Zwischenzeugnis, einfaches und qualifiziertes Zeugnis)
  • Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung der Arbeitsbescheinigung für die Bundesagentur für Arbeit § 312 SGB III
  • Regelungen im Einstweiligen Rechtsschutz bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

So erreichen Sie uns.